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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bei Verkauf beträgt die Provision 7,14% des Kaufpreises  (d.h. Endpreisangabe inkl. 19 % MwSt.). Die Provision, fällig und verdient am Tage der Beurkundung, zahlbar bei Vertragsabschluß, wird als selbständiger Auftrag vom Käufer getragen.
Bei Vermietung beträgt die Provision 2,38 Monatsnettokaltmieten (d.h. 2 Monatsnettokaltmieten inklusive 19 % MwSt), zahlbar von dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages.
Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte hat eine Provisionspflicht für den Empfänger dieses Angebotes zur Folge. Mit der Annahme kommt ein Maklervertrag zustande.
Wir bemühen uns, alle Angaben so vollständig wie möglich zu machen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Eigentümer und Behörden stützen, übernehmen wir keine Gewähr. Alle Maße sind am Objekt zu prüfen.

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der jeweiligen Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

1. Wir versichern, daß wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.

2. Der Nachweis des angebotenen Objekts durch uns gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Angebots schriftlich nachweist, daß ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten worden ist. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

3. Der Empfänger dieses Exposés hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

4. Das vorliegende Exposé ist nur für den von uns umseitig genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch.

5. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, daß der Empfänger des Exposés dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrags für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses 6 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat.

Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Exposé vereinbarte Provision bestehen.

6. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

Für den Fall, daß zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zu Abschluß des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.


7. Widerrufsrecht (für Verbraucher)
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat dieser das Recht, die zum Zustandekommen des Maklervertrages führende Erklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (zum Beispiel mittels Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der BerlinAreal zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der zweiwöchigen Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Berlinareal. Der Widerruf ist zu richten an:

BerlinAreal
Heinz Heidenreich
Lorenzstr. 63
12209 Berlin
Telefon 030 / 3275200
mail|at|berlinareal.de


Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Verbraucher nicht mehr an den Maklervertrag gebunden. Beiderseits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bereits vom Verbraucher erbrachte Zahlungen werden von der BerlinAreal an ihn zurückerstattet.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die BerlinAreal mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


8. Der Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


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